Jährlicher Erfahrungsaustausch beim Beitragsservice in Mainz findet nicht statt

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir haben heute die Information bekommen, dass in diesem Jahr beim Beitragsservice in Mainz nicht der jährliche Erfahrungsaustausch stattfindet. Laut Herr Klunzinger wird der Austausch im Frühjahr 2027 oder spätestens im Herbst 2027 stattfinden. Wir werden Euch informieren sobald wir von Herrn Klunzinger eine Rückmeldung haben.

Schöne Grüße

Eure Vorstandschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für Ihre Mitteilung im Zusammenhang mit den Verwaltungskostenbeiträgen bei Amtshilfeleistungen zur Vollstreckung von Forderungen. Nach unserer Kenntnis beruhte die bisherige Erhebung des 4 %-Beitrags auf § 16 Abs. 2 Satz 4 HeilBG, der jedoch mit der Gesetzesänderung vom 22. November 2022 aufgehoben wurde. Eine neue gesetzliche Grundlage ist bislang nicht ersichtlich.

Wir sind bereit, den Verwaltungskostenbeitrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und jederzeit widerruflich zu gewähren.
Eine jährliche Abrechnung in Form einer zusammengefassten Gesamtaufstellung würden wir begrüßen.

Für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit bedanken wir uns bereits im Voraus.

FAQ-Liste zur Beitreibung von offenen Forderungen der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

Hier finden Sie das Landesgesetz zur Reduzierung unnötiger Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Landes. Es trat am 31. Dezember 2024 in Kraft. In Artikel 4 wurde das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) geringfügig angepasst. In § 25g Satz 5 LVwVG wurde das Wort “schriftlich” um die Formulierung “oder elektronisch” ergänzt.