FAQ-Liste zur Beitreibung von offenen Forderungen der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

Hier finden Sie das Landesgesetz zur Reduzierung unnötiger Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Landes. Es trat am 31. Dezember 2024 in Kraft. In Artikel 4 wurde das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) geringfügig angepasst. In § 25g Satz 5 LVwVG wurde das Wort “schriftlich” um die Formulierung “oder elektronisch” ergänzt.